Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

(nachfolgend AGB genannt)

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für folgende Präsenz- und Online-Veranstaltungen der Hebamme und Heilpraktikerin A. Deschner (nachfolgend Veranstalterin genannt):

a) Kassenkurse wie Geburtsvorbereitung und Rückbildung, auf die ein Anspruch in Rahmen der vertraglichen Versorgung mit Hebammenhilfe für Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenkassen besteht
b) Selbstzahler-Kurse wie „Fit zu zweit“-Schwangerschaftsgymnastik, Babymassagekurs, Beikost-Kurs  Säuglingspflege-Kurs und Stillvorbereitungs-Kurs,  sowie Webinare, deren Kosten in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden
c) Seminare, fortlaufende Gruppenkurse z. B. Frauen_Treff,  (Online)-Vorträge
Alle oben genannten Veranstaltungen kann die Veranstalterin sowohl eigenständig leiten, als auch bei Bedarf eine(n) andere(n) Referenten(in), z. B. ihre Angestellten bzw. in ihrem Auftrag tätige Dozenten auf Honorarbasis (nachfolgend Vertreter genannt) mit der Durchführung beauftragen.
Diese AGB gelten nicht für inhaltlich gleiche oder ähnliche Veranstaltungen anderer Anbieter, die diese in den Räumlichkeiten der Hebammen- und Naturheilpraxis Bad Schönborn als selbstständige Kooperationspartner mit eigenen AGBs durchführen.
d) Die Veranstalterin kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der/die Teilnehmer(in) der Änderung nicht innerhalb einer von der Veranstalterin gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Die Veranstalterin weist  den/die Teilnehmer(in) in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er/sie nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
e) Die Veranstalterin kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken.

§ 2  Anmeldung
a) Die Anmeldung erfolgt online via feminatalis.de. Das Anerkennen dieser AGB ist die Voraussetzung für die Datenübermittlung an die Veranstalterin und für das Zustandekommen einer verbindlichen Vereinbarung zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung.
b) Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
c) Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer(in) eine Anmeldebestätigung mit allen relevanten Daten und dem Link zu diesen AGB. Weitere Informationen zu den Kursinhalten, der Dauer etc. können der Website feminatalis.de entnommen werden.

§ 3 Veranstaltungs- / Erfüllungsort
a) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich in den Räumen der Hebammen- und Naturheilpraxis feminatalis in 76669 Bad-Schönborn Hebelstr. 3 a zu den in der Anmeldebestätigung bzw. auf der Website angegebenen Zeiten statt. Falls keine Kurszeiten auf der Internetseite angegeben sind, werden diese jeweils mit der Anmeldebestätigung oder auch telefonisch mitgeteilt.
b) Sollten aus organisatorischen Gründen der Veranstaltungsort und/oder die -zeiten geändert werden, erhält der/die Teilnehmer(in) baldmöglichst eine Mitteilung.

Die Veranstalterin behält sich vor, die ausgeschriebenen Kurse ggf. auch als Live-Online-Kurs per Videokonferenz durchzuführen. Dies kann z.B. eintreffen, wenn die aktuell geltenden behördlichen (Hygiene)Bestimmungen bezüglich der Durchführung von Präsenzkursen im vorhandenen Kursraum der Veranstalterin nicht eingehalten werden können oder wenn einzelne Kurse überbucht werden und somit die Raumkapazität für einen Präsenzkurs nicht mehr gegeben ist.

Es ist auch möglich, dass ein Kurs ausschließlich als Online-Kurs angeboten wird. Dies ist bei der Anmeldung von der Teilnehmerin zu berücksichtigen.

Sowohl für Präsenz- als auch für Online-Kurse gelten die AGBs gleichermaßen.

 
§ 4 Veranstaltungsgebühr / Zahlungsmodalitäten
Die Veranstaltungsgebühr ist in voller Höhe auf das Bankkonto der Veranstalterin zu überweisen. Nur vor Veranstaltungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme. Zahlungen für alle Veranstaltungen sind per Überweisung auf das unten angegebene Konto wie folgt zu leisten:
a) Für Kassenkurse: bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn.
Dies gilt als Hinterlegungsbetrag. Als Berechnungsgrundlage dienen die Gebühren der  Hebammengebührenordnung für Versicherte der privaten oder gesetzlichen Krankenkassen in der jeweils gültigen Fassung. Diese können unter https://www.bfhd.de/images/pdf/Verguetungsverzeichnis_ab_01.01.2018.pdf eingesehen werden. Die Höhe der Kursgebühr wird auf der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Nach der Beendigung des Kurses rechnet die Veranstalterin mit der Krankenkasse die Kursgebühr anhand der besuchten Kursstunden ab. Die von der Kasse erstattete Gebühr wird an die Teilnehmerin unverzüglich überwiesen.
b) Für geschlossene Selbstzahler-Kurse, Seminare und die Geschwisterschule: bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn.
Im Veranstaltungspreis ist, soweit nichts anders vereinbart, die Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Inhalte und die Aushändigung der begleitenden Unterlagen bzw. Materialien enthalten.
c) Für fortlaufende Gruppenkurse und Treffs: spätestens ab der 2. Teilnahmestunde monatlich spätestens am 3. Banktag des Monats. Die erste Stunde ist als Schnupperstunde kostenfrei. Nur regelmäßig eingehende Zahlungen berechtigen zur Dauerteilnahme. Sollte ein Mehraufwand entstehen (z. B. durch Auslagen), verpflichtet sich der/die Teilnehmer(in) oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten nach einer vorherigen Information und Zustimmung zu der jeweiligen Aktivität, diese zusätzlichen Kosten während der Veranstaltung in bar zu begleichen.
d) Für kostenpflichtige Vorträge: spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung oder bei einer späteren Anmeldung sobald als möglich, jedoch noch vor Vortragsbeginn, ausnahmsweise auch in bar.
Bei kurzfristigen Anmeldungen für alle Veranstaltungen innerhalb von 4 Wochen vor Beginn ist die Zahlung unmittelbar nach Absenden des Anmeldeformulars zu leisten. Achtung! Bei Kündigung durch den/die Teilnehmer(in) wird in diesem Fall die anteilige Gebühr fällig (s. § 11 c). Nur vor Veranstaltungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Veranstaltungsteilnahme. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind auf Anfrage möglich, bedürfen aber zur Gültigkeit in jedem Fall der Schriftform.

§ 5 Handout-Pauschale / Gebühr für Begleitperson
a) Bei Geburtsvorbereitungskursen fällt zusätzlich eine Handout-Pauschale pro Teilnehmerin und Kurs an. Diese Pauschale stellt keine Kassenleistung dar und ist zusammen mit der Kursgebühr im Voraus zu entrichten.
b) Bei Teilnahme von Begleitpersonen fallen in der Regel zusätzliche Gebühren an.
Die jeweilige Höhe ist der Gebührenangabe auf der Webseite der Veranstalterin zu entnehmen und wird mit der schriftlichen Anmeldebestätigung mitgeteilt.

§ 6 Bankverbindung
Kontoinhaber: Angela Deschner  IBAN DE95663500360010043628  BIC: BRUSDE66XXX    
Verwendungszweck: Name, Bezeichnung und Beginn/Datum der Veranstaltung.

§ 7 Pausengestaltung
Bei einer Veranstaltungsdauer von länger als 3 Stunden sind ausreichende Pausen eingeplant. Die Veranstalterin stellt während dieser Pausen Wasser und heiße Getränke gegen einen freiwilligen Obolus zur Verfügung. Sind Imbiss-Pausen für diese Veranstaltungen vorgesehen, werden die Speisen für ein gemeinsames Büfett von den Teilnehmern beigesteuert.

§ 8 Kündigung / Umbuchung
a) Für alle Veranstaltungen  ist eine schriftliche Kündigung der Teilnahme bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Stornogebühr möglich. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Frist gilt das Datum des Poststempels oder der E-Mail.
b) Hiervon unberührt bleibt das Recht einer beidseitigen fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen. Als wichtiger Grund gilt ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat oder der durch eine höhere Gewalt bedingt ist.
c) Der/die Teilnehmer(in) ist berechtigt, einen/eine Ersatzteilnehmer(in) zu benennen, für den/die o.a. Bedingungen gelten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Umbuchung, wenn bei einer zeitnah stattfindenden inhaltsgleichen Veranstaltung freie Kapazitäten verfügbar sind.
d) Bei einer kurzfristigeren Kündigung für alle geschlossenen Kurse, Seminare und die Geschwisterschule wird die bereits bezahlte Veranstaltungsgebühr wie folgt einbehalten

  • später als 28 Tage vor Kursbeginn:  25%
  • später als 21 Tage vor Kursbeginn:  50%
  • später als 14 Tage vor Kursbeginn:  75%
  • später als  7 Tage vor Kursbeginn: 100% 

Falls die Veranstaltungsgebühr zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. bis zum Veranstaltungsbeginn noch nicht bezahlt sein sollte, wird der anteilige oder volle Betrag (s. obige Berechnung) sofort zur Zahlung fällig.
e) Für fortlaufende Gruppenkurse und Treffs hat die Kündigung spätestens 4 Wochen zum Quartalsende, bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Im Falle einer späteren Stornierung verlängert sich die zahlungspflichtige Zeit um einen Monat.
f) Für kostenpflichtige Vorträge ist eine Stornierung spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung ohne Stornogebühr möglich, danach wird der volle Vortragsbetrag als Stornogebühr einbehalten, bzw. in Rechnung gestellt.

§ 9 Nichtteilnahme
a) Bei Kassenkursen gewähren die Krankenkassen keine Vergütung für nicht in Anspruch genommene Kursstunden. Die Erstattung der Kursgebühr für aus triftigem Grund versäumte und nicht nachgeholte Stunden hat die Teilnehmerin durch ärztliche Atteste zunächst mit der Krankenkasse selbst abzuklären.
b) Bei Selbstzahler-Veranstaltungen werden keine Kosten für (aus welchem Grund auch immer) versäumte Termine zurückerstattet.
c) Generell können nach einer vorherigen Absprache die versäumten Stunden in der nächsten inhaltsgleichen Veranstaltung nachgeholt werden.
d) Sollte der/die Teilnehmer(in) an einzelnen Veranstaltungsstunden nicht teilnehmen können, ist eine rechtzeitige Abmeldung, möglichst spätestens am Vortag der jeweiligen Veranstaltung aus organisatorischen Gründen wünschenswert. 

§ 10 Betreuung von Säuglingen und Minderjährigen
a) Je nach Veranstaltungsart ist das Mitbringen von Säuglingen erlaubt, sollte jedoch im Voraus mit der Veranstalterin abgesprochen werden. Für die Betreuung des eigenen Säuglings ist der/die Teilnehmer(in) während ihrer beider Anwesenheit bei der Veranstaltung selbst verantwortlich. Sollte der/die Teilnehmer(in) durch intensive Säuglings-Betreuung nicht an sämtlichen Übungen teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, nach einer Rücksprache das Versäumte im nächsten Kurs nachzuholen.
b) Die Betreuung minderjähriger Teilnehmer der Geschwisterschule und des Mädchentreffs durch die Veranstalterin oder ihre Vertreter beschränkt sich ausschließlich auf die Veranstaltungszeiten.

§ 11 Verlegung oder Absage einer Veranstaltung oder einzelner  Stunden
a) Der Veranstalterin wird das Recht eingeräumt (bei Krankheit/Fortbildung/Urlaub) einzelne Veranstaltungsstunden bei Bedarf - auch kurzfristig - zu verlegen oder durch einen ihrer Vertreter durchführen zu lassen.
b) Wird die gesamte Veranstaltung oder einzelne Stunden aus Gründen, die die Veranstalterin oder ihre Vertreter zu vertreten haben, abgesagt, so besteht Anspruch auf volle bzw. anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr, falls keine Einigung für eine Ersatzveranstaltung oder Ersatzstunden erzielt wird. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.
c) Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht, findet sie nicht statt. Die Veranstalterin informiert darüber so schnell als möglich und erstattet gegebenenfalls alle bereits gezahlten Gebühren.
d) Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Veranstalterin oder ihrer Vertreter, sowie von ihnen nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.

§ 12 Datenschutz und Schweigepflicht
a) Die allgemeinen Datenschutz- und Schweigepflichterklärung sind der Internetseite der Veranstalterin unter  „Datenschutz“ zu entnehmen.
b) Die Veranstalterin und ihre Vertreter verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme an einer Veranstaltung hinaus.
c)Teilnehmer der Veranstaltungen verpflichten sich untereinander zum gegenseitigen achtsamen Umgang mit den persönlichen Daten oder Angelegenheiten anderer.

§13 Haftung
a) Die Veranstalterin und ihre angestellten Vertreter haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere für Leistungen der Hebammenhilfe oder als Heilpraktikerin) für  Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für die Hebammen- bzw. Heilpraktikertätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Ebenso verfügt jeder der Dozenten-Vertreter auf Honorarbasis über eine Berufshaftpflichtversicherung.
b) Für in Veranstaltungen mitgenommene Gegenstände oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, Datenverlust, Reisekosten, Folgeschäden jeder Art übernimmt die Veranstalterin keinerlei Haftung.
c) Ebenso haftet die Veranstalterin nicht für Schäden, die den Teilnehmern durch den Verzehr von ihnen selbst mitgebrachten Speisen entstehen. Für die Veranstaltung relevante gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen sind der Veranstalterin oder ihren Vertretern unverzüglich mitzuteilen.
d) Bezüglich des Gesundheitszustandes (psychisch und physisch) trägt der/die Teilnehmer(in) oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten selbst die Verantwortung für die Teilnahme an den Veranstaltungen.

§ 14 Bild- und Tonaufzeichnungen
Bild- oder Tonaufzeichnungen während der Veranstaltungen, insbesondere während der Online-Veranstaltungen bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin oder/und anderer betroffenen Teilnehmer. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.

§ 15 Gerichtsstand
Als zuständiger Gerichtsort gilt Bruchsal als vereinbart.

§ 16 Salvatorische Klausel
Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.


Bad Schönborn, 24.11.2022

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