Hebammenpraxis

Hebammenbetreuung steht jeder Frau in Deutschland ab dem Moment der Zeugung bis zum Ende der Stillzeit oder mindestens 9 Monate nach der Geburt des Kindes zu und stellt eine Kassenleistung dar.

Hebamme (althochdeutsch Hev(i)anna: „Ahnin/Großmutter, die das Neugeborene aufhebt/hält“), ist laut Wikipedia die Berufsbezeichnung für Frauen, die Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett zusammen mit ihren Säuglingen betreuen.

 

Ursprünglich waren Hebammen ältere im Gebären erfahrene Frauen, die irgendwann begannen, den anderen jüngeren Müttern beim Geburtsprozess zur Seite zu stehen. Hebammenberuf ist somit eines der ältesten Berufe überhaupt.

Hebammen riskierten in der Geschichte oft mehr als andere Personen Opfer der Verfolgungen zu werden, da sie häufig ein sehr umfangreiches Wissen über die natürlichen physiologischen Vorgänge und Hilfsmittel wie z. B. Heilkräuter besaßen, die den anderen Menschen v.a. im Mittelalter beinahe als Zauberei erschien. Leider wurden viele von ihnen ungerecht der Hexerei bezichtigt und verbrannt, und somit ging auch ihr Wissen immer mehr verloren. Da die meisten Hebammen ganz normale Frauen und Mütter waren und politisch eher schlecht wie recht organisiert waren, geschah vor etwa 150 Jahren ein Wandel in der Geburtshilfe zugunsten der männlich dominierten Geburtsmedizin. Die Auswirkungen dieser Übernahme spüren wir heute in unserer modernen industrialisierten Geburtshilfe. Eine der wichtigsten aktuellen Hebammenaufgaben heutzutage ist : Den ihnen anvertrauten Frauen und Kindern Schutz vor möglichen gefährlichen Einwirkungen zu bieten, die auch durch eine übertriebene medizinisch-technische Kontrolle entstehen können.

 

Eine Hebamme leitet die regelrechte Geburt ab Wehenbeginn völlig selbständig ohne Arzt (nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Hebammengesetz (HebG/D) und nach §3 Abs. 1-2 Hebammengesetz (HebG/Ö). Nach diesen Gesetzen besteht die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme. Das heißt, ein Arzt darf nur im Notfall eine Geburt ohne Hebamme durchführen.

Als spezielles Aufgabengebiet für Hebammen gibt es die Betreuung von Familien mit medizinischen und/oder sozialen Risikofaktoren. Diese Hebammen nennen sich dann „Familienhebammen“ und betreuen minderjährige Mütter, Familien mit Gewaltproblematik, Familien mit Suchtproblemen, psychisch kranke Mütter etc. über den üblichen Betreuungszeitraum einer Hebamme hinaus.